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Eismeister Zaugg
Auch Profiklubs im Fussball und Hockey bekommen nun Steuergelder geschenkt. Aber die Vorgaben sind rigoros. Die Spielerverträge müssen offengelegt werden und Lohnkürzungen sind notwendig. Da wartet viel Schreibarbeit auf das Klub-Büropersonal und Staats-Juristinnen und -Juristen.
05.01.2021, 02:4105.01.2021, 07:21
Wer Geld vom Staat will, der muss sich vom Staat dreinreden lassen. Klubgeneräle, die mit den Begleitmassnahmen nicht zufrieden sind, sollten mal einen Landwirt fragen, der sich mit den verschiedensten Vögten auseinanderzusetzen hat und für das korrekte Ausfüllen der Formulare fast nicht mehr ohne Jus-Studium auskommt.
Nun liegen also die Ausführungsbestimmungen für die Auszahlung der Hilfsgelder vor. Sie gelten für die Klubs der beiden höchsten Spielklassen im Fussball und Hockey, der höchsten Ligen im Frauenhockey und -Fussball sowie für die Klubs der höchsten Frauen- und Männer-Ligen im Handball, Volleyball, Basketball und Unihockey. Sie müssen nicht zurückbezahlt werden (A-fonds-perdu). Als Klub gilt die juristische Person, die Trägerin der jeweiligen Mannschaft ist.
Als Basis dienen die Einnahmen aus den Spielen der Saison 2018/19. Der Bund entschädigt die Einnahmeausfälle der Spiele vom 29. Oktober 2020 bis maximal zum 31. Oktober 2021. Wobei die Entschädigung nicht mehr als zwei Drittel der verlorenen Einnahmen ausmachen darf.
Wer Geld will, muss ...
- ... die Ticketeinnahmen aus den Spielen der nationalen Meisterschaft der Saison 2018/19 mit Angabe der verkauften Einzeltickets, der Saisonabonnemente und der Gratiseintritte deklarieren und die offizielle Zuschauer-Statistik der jeweiligen Meisterschaft dazulegen. Das heisst: Geld gibt es nur für die Spiele der Meisterschaft. Aber nicht für Cup-Partien.
- ... die Kredite zurückzahlen, die zur Stabilisierung des Profisportes gewährt worden sind. Das ist im Hockey nur für Lausanne der Fall, das als einziger Klub einen solchen Kredit erhalten hat (2,2 Millionen). Die Klubs müssen allerdings ausdrücklich erklären, dass sie künftig auf Kredite aus diesem Programm verzichten.
- ... die Löhne zuzüglich aller Prämien, Boni und weiteren geldwerten Vergünstigungen (wie Wohnungen, Autos, Flugtickets etc.) der Personen offenlegen, die beim Klub angestellt sind. Für die Saison 2018/19 sowie noch einmal per 13. März 2020. Und zwar durch Kopien der jeweiligen Verträge und der Lohnausweise. Das gilt für alle Angestellten: Also die Spieler, den Sportchef, den Manager und das gesamte Büropersonal. Nie zuvor mussten unsere Profiklubs so «die Hosen herunterlassen.» Einzelne Klubs sind wie Konzerne strukturiert und haben den Sportbereich in eine Tochterfirma ausgelagert. Die Bestimmungen sagen nicht, ob dann nur die Löhne, die bei der sportlichen Tochter verdient werden oder alle Löhne des Konzerns offengelegt werden müssen.
- ... die Löhne kürzen. Aber nur die Einkommen, die über 148'200 Franken liegen, sind um 20 Prozent zu senken. Wenn die Gesamtlohnsumme 30 Prozent unter der durchschnittlichen Lohnsumme der jeweiligen Liga liegt, beträgt die Kürzung 10 Prozent. Die Summe 148'200 Franken hat einen Grund: Diese Lohnsumme ist der Höchstbetrag, der nach dem Bundesgesetz für die Unfallversicherung (UVG) versichert werden kann. Lohnerhöhungen sind in den nächsten fünf Jahren nur in der Höhe der jährlichen Teuerung gestattet.
- ... muss in den nächsten fünf Jahren für die Nachwuchsförderung und das Frauenhockey gleich viel Geld investieren wie in der Saison 2018/19.
Wer bewilligt die Gesuche?
Die Gesuche sind beim BASPO (Chef: Matthias Remund) einzureichen und werden vom BASPO durch Verfügung abgelehnt oder bewilligt.

BASPO-Chef Matthias Remund.Bild: keystone
Was auffällt
Bei der Ausarbeitung ist das BASPO (es hat die Federführung) dem Populismus der Lohnkürzungen erlegen. Das ist verständlich und eigentlich auch richtig: Das BASPO hat eine politische Verantwortung. Viele Bürgerinnen und Bürger sind gegen die Finanzierung von Profisport mit hohen Gehältern durch Steuergelder.
Erst am 18. Dezember ist das Geschäft von beiden Kammern des Parlamentes bewilligt worden. Dass jetzt schon die Ausführungsbestimmungen vorliegen, ist ein bewundernswerte Spitzenleistung der staatlichen Administration. Oft dauert die Ausarbeitung solcher Bestimmungen mehrere Jahre.
Hier gibt's noch zu klärende Punkte
Weil so aufs Tempo gedrückt werden musste, gibt es einige Punkte, die noch viele Schreibarbeiten für die Juristinnen und Juristen und die Klub-Schreibkräfte geben werden. Die zwei interessantesten:
- Spielerverträge gehören zu den vom Gesetz her bestgeschützten Rechtstiteln. Der Staat kann nicht eine Leistung von einem Vertragsbruch (eine Lohnkürzung ist ein Vertragsbruch) abhängig machen. Es wird einige juristische, administrative und sonstige Verrenkungen brauchen, um die vorgeschriebenen Lohnsenkungen über die Gesamtlohnsumme zu machen. Ohne dabei individuelle Verträge zu verletzen.
- Das Verbot von Lohnerhöhungen für die nächsten fünf Jahre, die über den Teuerungs-Index hinausgehen, sieht zwar Ausnahmen vor. Aber grundsätzlich werden die Klubs fünf Jahre lang in eine staatliche Zwangsjacke gesteckt: Wenn ein kleiner Klub, der Junioren ausbildet, mehrere auslaufende Verträge mit hochkarätigen jungen Spielern hat, dann kann er die nicht mit einer marktgerechten Lohnerhöhung noch für ein oder zwei Jahre behalten. Der Status quo wird eingefroren: Die Grossen bleiben gross, die Kleinen bleiben klein und selbst der tüchtigste Manager schafft es nicht, unter diesen Voraussetzungen einen Kleinen weiterzuentwickeln. Es ist wie im richtigen Leben: Politik ist, wenn den Grossen geholfen wird.
Die BASPO-Juristinnen und -Juristen haben es verpasst, einen fünfjährigen Reformstopp für die höchste Hockey-Liga in die Bestimmungen aufzunehmen. So hätten die Klubbosse ein «Reform-Timeout» nehmen können, ohne das Gesicht zu verlieren. Aber vielleicht halten sie es ja trotzdem inne.
PS: Wer alles gerne im Detail studieren möchte, wird bei diesem Link fündig: Covid-19 A-Fonds-perdu-Beiträge (admin.ch).
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HC Davos: 5 - Marc Gianola.
quelle: keystone / fabrice coffrini
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